Qualitätsberichte

 

 

 

 

 

Krankenhäuser sind seit 2003 verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Gesetzliche Grundlage ist § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V. Die Qualität wird bundesweit verpflichtend für alle zugelassenen Krankenhäuser über Qualitätsindikatoren erhoben und sichtbar gemacht.

 

Die Kliniken stellen Ihre Berichte alle online  zum downloaden. Sie umfassen viel Seiten und sind äußerst informativ.  

 

Aus Ihnen gehen die behandelten Patienten und ihre Erkrankungen hervor. In den Berichten ist

 aufgelistet, wieviele Patienten in der Klinik XY z. B. eine Norwood OP im Jahre z.B. 2010 bekommen haben.